Wir nehmen Inklusion ernst

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat „Inklusion“ im Jahr 2008 als Menschenrecht für Menschen mit Behinderung erklärt. Dahinter verbirgt sich, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Im Gegensatz zum Ansatz der Integration bedeutet dies nicht mehr, dass sich Menschen mit Behinderung an die Umwelt anpassen sollen, sondern diese von vornherein so ausgestattet ist, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können. Im Grundsatz bedeutet dies, dass die Unterscheidung „behindert oder nichtbehindert“ keinerlei Relevanz mehr hat.

Oft wird „Inklusion“ als moderneres Wort für „Integration“ benutzt bzw. im Austausch dafür verwendet. Diese synonyme Verwendung der Begrifflichkeiten ist schlicht falsch. Inklusion bedeutet nicht das Integrieren von Menschen mit Behinderung in ein starres, bereits bestehendes System, sondern vielmehr die Anpassung und Optimierung eines bereits bestehenden Systems auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder, also eine Veränderung der Umwelt an die jeweiligen Voraussetzungen der Kinder.

 

Umsetzung an der Gesamtschule Bocholt

Entsprechend der Bedürfnisse unserer Kinder schaffen wir die Voraussetzungen für unsere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganz individuell. In jeder unserer Klassen werden sowohl Kinder mit Gymnasialempfehlung, Realschulempfehlung, Hauptschulempfehlung, als auch mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult und lernen gemeinsam in Lerngruppen. Im Bereich der Inklusion bedeutet dies ggf., dass ausreichend Unterstützung und Assistenz oder technische Ausstattung vorhanden sein muss, um eine Teilhabe zu ermöglichen. Dies erfolgt mitunter durch individuelle Förderung in der Klasse (anhand von speziell zugeschnittenen Materialien und persönlicher Zuwendung), Unterrichtsbegleitung durch Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik, spezielle Förderung während der Unterrichtszeit in Einzel- oder Kleingruppenförderung, Schulbegleitung, sowie die gezielte Vernetzung und Förderung mit außerschulischen Partnern (Ergotherapie, Logopädie, Autismusambulanz etc.).

 

Sonderpädagogische Arbeit an der Gesamtschule Bocholt

Auf der Basis der persönlichen Bedarfe der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden Förderziele ganz spezifisch anhand von Förderplänen gesetzt und individuell umgesetzt. Dabei wird jedes Kind als Gesamtpersönlichkeit in den Fokus genommen und entsprechende Förderangebote angepasst.

 

Wie macht sich Inklusion in der Klasse bemerkbar?

Gute Frage – schauen Sie doch einfach mal in einer Klasse vorbei und sagen sie uns, welches unserer Kinder eine Gymnasialempfehlung, eine Realschulempfehlung, eine Hauptschulempfehlung oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf hat.

Wenn wir unsere Arbeit gut machen, können Sie diese Frage im Anschluss auch nicht beantworten.