Eltern Info zum Corona-Virus

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Ausbreitung des Corona-Virus beschäftigt uns zunehmend. War zunächst nur China davon betroffen, rückte der Schwerpunkt des medialen Interesses spätestens seit vorletzter Woche in den europäischen Raum. Seit einigen Tagen ist auch die BRD betroffen, die ersten Hamsterkäufe während des Wochenendes haben uns die Ankunft des Virus auch im nicht-medizinischen Bereich vor Augen geführt.

Spätestens jetzt fragt sich wohl jeder, wie es weiter geht und welche weiteren Konsequenzen gezogen werden müssen.

Unsere Aufgabe als Schule besteht darin, sachlich angemessen und mit der erforderlichen Sorgfalt auf diese neue Situation zu reagieren:

Die Gesamtschule Bocholt steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden – insbesondere Gesundheitsamt und Kultusministerium – und wird Sie über eine Veränderung der Situation im schulischen Bereich sofort informieren.

Das Robert-Koch-Institut schätzt derzeit (29.02.2020) die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland als gering bis mäßig ein.

Es gibt also keinen Anlass zu panischen Reaktionen.

Trotzdem bitten wir Sie, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen:

  1. 1. Wie vermeide ich Infektionen?
  2. 2. Soll mein Kind zu Hause bleiben?
  3. 3. Wo bekomme ich weitere Informationen?

 

1. Wie vermeide ich Infektionen?

Am wichtigsten ist die Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen auch in der Schule. Sie schützen vor infektiösen Atemwegserkrankungen wie der saisonalen Grippe ebenso wie vor einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus (Sars-CoV-2):

a) Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind, meiden.

b) Häufiges Händewaschen.

c) Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.

Verlässliche Informationen zu Hygienemaßnahmen sind abrufbar unter:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

2. Soll mein Kind zu Hause bleiben?

Ob ihr Kind zu Hause bleiben soll, obliegt Ihrer Entscheidung. Des Weiteren verweise ich auf die aktuellen Hinweise des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW:

Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten die Entscheidung über die Nicht-Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt treffen.

Verhalten bei Auftreten von Krankheitssymptomen

Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

 

3. Wo bekomme ich weitere Informationen?

Das NRW-Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

Aktuelle Informationen zu COVID-19

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

FAQ des BZgA auf YouTube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy

Informationsseite des BMG:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens Heinemann

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