Schulbegleiter an unserer Schule

Integrationshelfer, Inklusionshelfer, Teilhabeassistenten, Schulbegleiter bezeichnen eine Berufsgruppe, die seit einigen Jahren zunehmend stärker in der Schule zu finden sind. Dies ist auch an unserer Schule der Fall.

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und eine Schulpflicht zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kinder und Jugendliche den rechtlichen Anspruch auf eine persönliche Schulbegleitung. Grundlage hierfür bieten die §§ 53, 54 SGB bei Vorliegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung, sowie §35a SGB VIII, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht.

Der Arbeitsauftrag eines Schulbegleiters / einer Schulbegleiterin richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des zu betreuenden Kindes mit dem Ziel, dem Kind die Teilnahme am Schulleben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Folgende Aufgabenfelder können zu einer Schulbegleitung gehören:

Aufgaben im Bereich sozialer Integration  Aufgaben im lebenspraktischen Bereich Aufgaben der psychischen Stabilisierung   Unterrichtsspezifische Aufgaben
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu Mitschülern und Mitschülerinnen
  • Regelverständnis und –akzeptanz unterstützen
  • Unterstützung beim Wechseln der Kleidung
  • Räumliche Orientierung bieten
  • Vermittlung von Sicherheit
  • Vermeidung von Stress
  • Stressbewältigung
  • Anleitung zur Deeskalation
  • Strukturierung des Arbeitsplatzes
  • Einsatz von Kommunikationsmitteln (z.B. Visualisierung der Stundenpläne)
  • Rückzugsmöglichkeiten anbieten

In diesem Schuljahr sind an unserer Schule 15 Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen tätig. Fragen zu Schulbegleitungen richten Sie bitte an Frau Eva Buddenkotte.