Klassen 9/10 (Abteilung III)
In den Klassen 9 und 10 rückt der angestrebte Abschluss immer stärker in den Fokus. Die Schülerinnen und Schüler werden durch eine regelmäßige Beratung darin begleitet und gefördert, den für sie bestmöglichen Abschluss zu erreichen. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der G- und E-Kurs-Zuordnung sowie individuelle Laufbahngespräche. In Klasse 10 werden die Schülerinnen und Schüler außerdem gezielt auf die zentralen Prüfungen vorbereitet.
Sowohl in der 9. Klasse wie auch in der 10. Klasse findet ein zweiwöchiges Praktikum statt, das der Berufsorientierung dient. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei von den Klassenlehrern und Berufs- und Studienorientierungsberatern betreut.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 und 10 wählen entweder Französisch oder ein anderes Neigungsfach.
Über diesen Link bzw. den QR-Code gelangt man zu einer taskcard, in der Informationen zu allen Neigungsfächern zu finden sind.
Die Versetzungsbestimmungen werden durch das Schulgesetz sowie durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I) des Schulministeriums geregelt.
Laut § 27 (APO-S I) gibt es für die Gesamtschule besondere Versetzungsbestimmungen:
In der Sekundarstufe I gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Eine freiwillige Wiederholung einer Klasse ist auf Wunsch der Eltern möglich. Die Klassenkonferenz soll den Verbleib eines Kindes in einer Klassenstufe empfehlen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Die Eltern können der Empfehlung der Klassenkonferenz widersprechen.
Am Ende der Klasse 9 werden die Schülerinnen und Schüler in die Klasse 10 versetzt, wenn sie mindestens die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses Klasse 9 [s. unten Abschlüsse] erfüllen. Das heißt, die Versetzung erfolgt, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend und besser sind. Einzelne nicht ausreichende Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden.
Eltern und Kinder werden von den Klassenleitungen und von den Fachlehrkräften über den aktuellen Leistungsstand z. B. am Beratungstag oder in Einzelsprechstunden informiert und beraten.
Zu den Gesetzestexten und Erläuterungen:
Das Sozialpraktikum
Das „Sozialpraktikum“ können Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Bocholt in der Jahrgangsstufe 8 als Neigungsfach wählen.
In einem Sozialpraktikum unterstützt die Schülerin/ der Schüler in einer sozialen Einrichtung und lernt die typischen Arbeitsabläufe kennen. Durch das Sammeln von praktischen Berufserfahrungen kann die Schülerin/ der Schüler feststellen, ob er später in diesem Bereich eine Ausbildung oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren möchte. Möglicherweise stellt sie oder er durch das Praktikum aber auch fest, dass der soziale Bereich für sein späteres Berufsleben nicht in Frage kommt. Die berufliche Orientierung und erste Berufspraxis sind bei einem Sozialpraktikum aber nur Nebenaspekte. Die Leitidee von einem Sozialpraktikum ist vielmehr der soziale Gedanke und die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein, Selbstvertrauen und Offenheit.
Das Neigungsfach „Sozialpraktikum“ ist so aufgebaut, dass die Schülerinnen und Schüler im ersten Halbjahr mittwochs in der 8./9. Stunde Unterricht in der Schule haben. Dort erfahren sie theoretische Grundlagen über soziale Berufe, erhalten Ideen, wo sie ihr Praktikum absolvieren und trainieren die Anfrage für ein Praktikum. Gleichzeitig werden sie bei der selbstständigen Suche eines Praktikums unterstützt, sie treffen jedoch ihre eigene Wahl. Auch mit unserer Schule kooperierende soziale Einrichtungen wie das Kardinal-Diepenbrock Alten- und Seniorenheim kommen in die Schule, stellen sich vor und bieten Praktikumsplätze an.
Im zweiten Halbjahr findet dann das Praktikum statt. Der Unterricht am Mittwoch in der 8./9. Stunde entfällt. Die Schülerinnen und Schüler können ihr Praktikum in Absprache mit der sozialen Einrichtung absolvieren, wann sie es möchten (mindestens 1,5 Std. in der Woche, außerhalb von Unterrichtszeiten). Z.B. bieten sich die Nachmittage am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag an, da an diesen kein Unterricht stattfindet. Die Schülerinnen und Schüler werden dann mindestens einmal im Praktikum von der Lehrkraft besucht. Sie erhalten eine Bescheinigung für spätere Bewerbungen.
Wir freuen uns über alle Schülerinnen und Schüler, die ein Sozialpraktikum absolvieren!
Habt ihr / Haben Sie Rückfragen zum Neigungsfach „Sozialpraktikum“? Schreiben Sie gerne und jederzeit eine E-Mail an: jannes.roetker@ges.bocholt.de
Informationen zum Praktikum in Klasse 9
Für unsere Schülerinnen und Schüler ist ein zweiwöchiges Schülerbetriebspraktikum in der Klasse 9 verbindlich (Erlass vom 21.10.10 zur Berufs- und Studienorientierung). Es findet an unserer Schule immer in den 2 Wochen vor den Osterferien statt.
Um die Wirksamkeit der Betriebspraktika zu sichern, ist eine umfassende Vor- und Nachbereitung in der Schule unerlässlich. Beiträge leisten hierzu an unserer Schule vorrangig die Fächer Wirtschaft und Deutsch. Über die erforderliche Nachbereitung im Unterricht hinaus sollen die Ergebnisse aus den Praktika schriftlich dokumentiert werden. Diese Berichte werden benotet. Zur Betreuung während des Praktikums führen Lehrkräfte Besuche in den Praktikumsbetrieben durch.
Die Schülerinnen und Schüler suchen sich selbst eine geeignete Praktikumsstelle, die ihren Neigungen und beruflichen Zukunftsplänen entspricht. Um einen reibungslosen Ablauf des Praktikums gewährleisten zu können, legen sie der Schule spätestens bis zum Beginn der Weihnachtsferien eine schriftliche Bestätigung des Praktikumbetriebes vor. Bei Problemen ist die Schule behilflich, u. a. mit einem Verzeichnis möglicher Praktikumsbetriebe
Praktikums-Formular zum Download
Informationen zum Praktikum in Klasse 10
Für unsere Schülerinnen und Schüler ist ein zweiwöchiges Schülerbetriebspraktikum in der Klasse 10 verbindlich (Erlass vom 21.10.10 zur Berufs- und Studienorientierung). Es findet an unserer Schule immer in den 2 Wochen nach den Herbstferien statt.
Praktikums-Formular zum Download
Unser Jobkompass
ZP
Im 2. Halbjahr der Klasse 10 finden in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik landesweit, zentral gestellte schriftliche Prüfungen statt.
An den zentralen Prüfungen nehmen alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen teil. Sie finden am gleichen Tag und zur selben Zeit in allen Schulen in Nordrhein- Westfalen statt.
Die Prüfungen bestehen aus zwei Teilen:
Im ersten Teil werden die Basiskompetenzen, die in den jeweiligen Fächern erworben wurden, geprüft.
Im zweiten Teil werden Aufgaben zu den fachspezifischen Anforderungen im Jahrgang 10 gestellt, die in den festgesetzten Arbeitszeiten von den Schülerinnen und Schülern gelöst werden müssen.
Zur Sicherstellung einer gerechten und landesweit vergleichbaren Bewertung erhalten die Lehrerinnen und Lehrer zusammen mit den Prüfungsaufgaben verbindliche Bewertungsvorgaben. Die Schülerarbeiten werden jeweils von zwei Fachlehrkräften korrigiert und bewertet.
Die Zeugnisnote setzt sich je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und aus den vorher erbrachten Leistungen im Jahrgang 10 zusammen.
Die Ergebnisse der Zentralen Prüfungen werden von der Schule anonymisiert zur landesweiten Auswertung übermittelt. Die Ergebnisse aus dem landesweiten Vergleich werden von der Schulleitung in der Schulkonferenz vorgestellt. Auch in den Fachkonferenzen der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik werden die Ergebnisse unter fachspezifischen Gesichtspunkten vorgestellt und ausgewertet. Die Prüfungsunterlagen verbleiben unter besonderer Beachtung des Datenschutzes in der Schule und werden archiviert.
Die Termine der Prüfungstage setzt das Schulministerium für NRW fest und stellt auch die Aufgaben für die zentralen Prüfungen. Die Termine der Prüfungen finden Sie im Internet unter standardsicherung.schulministerium.nrw.de.
Selbstverständlich werden Eltern und Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 10 über die näheren Regelungen zur Organisation und zu den möglichen Inhalten der Prüfungen an einem Elternabend informiert.
Informationen zum Download
Informationen zum Download
An der Städtischen Gesamtschule Bocholt können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:
Hauptschulabschluss Klasse 9 / Versetzung in Klasse 10
Folgende Noten müssen mindestens erreicht werden:
E- Kurse | ||||
G-Kurse | 4 | 4 | 4 | 4 |
WP | 4 | |||
übrige Fächer | alle mindestens 4 |
Hauptfächer beim HA 9 sind Deutsch und Mathematik.
- Die Zugehörigkeit zu Erweiterungs- oder Grundkursen ist unerheblich. Im Erweiterungskurs kann die Mindestanforderung um eine Notenstufe unterschritten werden.
- In allen Fächern müssen die Leistungen mindestens ausreichend sein.
- Höchstens zwei mangelhafte Leistungen sind erlaubt, davon nur eine in einem Hauptfach (D, M).
- oder einmal die Note mangelhaft und einmal die Note ungenügend in den Nebenfächern.
- Weitere Ausgleichsregelungen sind nicht möglich.
Nachprüfungsmöglichkeiten beim HA 9
- Durch eine Nachprüfung kann die Note in dem betreffenden Fach um eine Notenstufe verbessert werden.
- Bei der Note ungenügend ist eine Nachprüfung nicht möglich.
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Am Ende der Klasse 10 gibt es ein zentrales Prüfungsverfahren.
Das heißt, es werden schriftliche Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durchgeführt.
Folgende Noten müssen mindestens erreicht werden:
E- Kurse | ||||
G-Kurse | 4 | 4 | 4 | 4 |
WP | 4 | |||
übrige Fächer | alle mindestens 4 |
Hauptfächer beim HA 10 sind Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften (Bio/CH/PH) und Arbeitslehre (TC/WT/HW).
- Die Zugehörigkeit zu Erweiterungs- oder Grundkursen ist unerheblich. Im Erweiterungskurs kann die Mindestanforderung um eine Notenstufe unterschritten werden.
- In allen Fächern müssen die Leistungen mindestens ausreichend sein.
- Höchstens zwei mangelhafte Leistungen sind erlaubt, davon nur eine in einem Hauptfach (D, M).
- oder einmal die Note mangelhaft und einmal die Note ungenügend in den Nebenfächern.
- Weitere Ausgleichsregelungen sind nicht möglich.
Nachprüfungsmöglichkeiten beim HA 10
- Durch eine Nachprüfung kann die Note in dem betreffenden Fach um eine Notenstufe verbessert werden.
- Bei der Note ungenügend ist eine Nachprüfung nicht möglich.
- In den Fächern der zentralen Prüfung (D, M, E) ist eine Nachprüfung nicht möglich.
Mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife (FOR)
Folgende Noten müssen mindestens erreicht werden:
E- Kurse | 4 | 4 | ||
G-Kurse | 3 | 3 | ||
WP | 4 | |||
übrige Fächer | 3 | 3 | alle anderen | 4 |
Hauptfächer bei der FOR sind Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflicht
Die Fachoberschulreife wird erreicht:
- wenn höchstens eines der Hauptfächer D/E/M/WP eine Note schlechter ist und dafür ein anderes dieser Fächer eine Note besser ist und
- wenn in den übrigen Fächern höchstens ein Fach um bis zu zwei Noten schlechter als gefordert ist (ohne Ausgleich).
Freiwillige Wiederholung der Klasse 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses
Nach § 24 APO-SI kann die Klasse 10 einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat.
So kann die Klasse 10 wiederholt werden, wenn zwar der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, nicht aber der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben wurde, wenn die Versetzungskonferenz festgestellt hat, dass die Teilnahme an zwei Erweiterungskursen oder in zwei Fächern am Unterricht auf Erweiterungsebene im Wiederholungsjahr möglich ist.
Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q)
Folgende Noten müssen mindestens erreicht werden:
E- Kurse | 3 | 3 | 3 | |
G-Kurse | 2 | |||
WP | 3 | |||
übrige Fächer | alle mindestens 3 |
Die Fachoberschulreife mit Qualifikation wird erreicht:
- wenn höchstens eines der Hauptfächer D/E/M/WP eine Note schlechter ist und dafür ein anderes dieser Fächer eine Note besser ist und
- wenn in den übrigen Fächern höchstens eine mangelhafte und zweimal eine ausreichende Leistung vorliegt und dafür für jede Minderleistung eine gute Leistung zum Ausgleich vorhanden ist.
- Ein Hauptfach kann ein Nebenfach ausgleichen, aber nicht umgekehrt!